Handels- & Gesellschaftsrecht
Die Kanzlei Ambrosius berät und vertritt Ihr rechtliches Anliegen auf dem Gebiet des Handels- & Gesellschaftsrechts.
Die Kanzlei Ambrosius steht Ihnen beratend zu allen Fragen Ihres Geschäftsbetriebs tatkräftig zur Seite. Wir wissen, wie herausfordernd das Unternehmertum sein kann und unterstützen Sie in allen wirtschaftsrechtlichen Fragen, damit Sie sich voll und ganz auf das konzentrieren können, was zählt:
Ihr Unternehmen.
Folgende Tätigkeiten bieten wir Ihnen unter anderem an:
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Die Gründung eines Unternehmens ist ein entscheidender Schritt, der sorgfältige Planung und rechtliche Überlegungen erfordert. Eine umfassende Gründungsberatung hilft angehenden Unternehmern, die wesentlichen Aspekte der Unternehmensgründung zu verstehen und erfolgreich umzusetzen. Ein Anwalt spielt dabei eine zentrale Rolle, indem er rechtliche Rahmenbedingungen erklärt und strategische Entscheidungen unterstützt.
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Die Wahl der richtigen Rechtsform ist eine der grundlegendsten Entscheidungen, die ein Unternehmen treffen muss, da sie erhebliche Auswirkungen auf die Haftung, die Besteuerung und die Unternehmensführung hat. Die Anwälte der Kanzlei Ambrosius unterstützen Unternehmer dabei, die Vor- und Nachteile der verschiedenen Rechtsformen zu verstehen, wie beispielsweise Einzelunternehmen, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaft (AG) oder Partnerschaftsgesellschaften.
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Zunächst analysieren wir gemeinsam die spezifischen Bedürfnisse und Ziele der Gesellschaft, um einen maßgeschneiderten Vertrag zu entwickeln, der auf die individuelle Situation zugeschnitten ist. Dabei berücksichtigt werden alle notwendigen Klauseln, die für die Zusammenarbeit der Gesellschafter von Bedeutung sind, wie z.B. Regelungen zu Einlagen, Gewinnverteilung, Geschäftsführung, Vertretung sowie zulässigen Kündigungsfristen.
Darüber hinaus unterstützt die Kanzlei Ambrosius ihre Mandanten während des gesamten Verhandlungsprozesses, indem sie als Vermittler auftreten und sicherstellen, dass alle Parteien mit den Bedingungen des Gesellschaftsvertrags einverstanden sind. Letztendlich sorgt die professionelle Begleitung durch unsere Anwälte für eine rechtssichere Grundlage, die das Fundament für eine erfolgreiche und harmonische Zusammenarbeit bildet.
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Unternehmen sehen sich in der Praxis mit einer Vielzahl von Haftungsfragen konfrontiert, die für das erfolgreiche Management und den fortbestehenden Betrieb von entscheidender Bedeutung sind. Eine zentrale Rolle spielt dabei die persönliche Haftung der Verantwortlichen. Hierbei ist es essentiell, dass diese Organe ihre Sorgfaltspflichten einhalten und im besten Interesse des Unternehmens agieren. Werden diese Pflichten verletzt, kann es zu einer persönlichen Haftung gegenüber dem Unternehmen oder Dritten kommen.
Neben der persönlichen Haftung der Führungskräfte gibt es auch weitere Haftungsrisiken, etwa die Produkthaftung, Umwelthaftung, sowie vertragliche Haftung zu berücksichtigen.
Die Kanzlei Ambrosius unterstützt Unternehmen umfassend bei der Identifizierung und Bewältigung von Haftungsrisiken in all diesen Bereichen und hilft, rechtliche Fallstricke zu umgehen, um den nachhaltigen Erfolg des Unternehmens zu gewährleisten.
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Das Gewährleistungsrecht ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Vertragsrechts und regelt die Rechte und Pflichten von Käufern und Verkäufern im Falle von Mängeln an der gekauften Ware. Wenn ein Käufer feststellt, dass die gekaufte Ware mangelhaft ist, stehen ihm verschiedene Gewährleistungsrechte zur Verfügung. Dazu gehört in erster Linie das Recht auf Nacherfüllung, bei dem der Verkäufer die Möglichkeit hat, den Mangel zu beseitigen oder eine mangelfreie Ware zu liefern. Sollte die Nacherfüllung fehlschlagen oder unzumutbar sein, hat der Käufer das Recht auf Rücktritt vom Vertrag oder auf Minderung des Kaufpreises. Darüber hinaus kann der Käufer unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.
Für Unternehmen ist es essenziell, sich mit den Regelungen des Gewährleistungsrechts vertraut zu machen, um rechtliche Konflikte zu vermeiden und ihre Kundenbeziehungen zu stärken. Insbesondere die Einhaltung der gesetzlichen Fristen und die korrekte Dokumentation von Mängelrügen sind hierbei von großer Bedeutung. Die Kanzlei Ambrosius bietet umfassende Beratung und Unterstützung im Bereich des Gewährleistungsrechts, um Unternehmen bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zu helfen und mögliche Haftungsrisiken zu minimieren. Somit stellt die Kanzlei sicher, dass Unternehmen sowohl im B2B- als auch im B2C-Bereich rechtlich abgesichert sind und ihre Geschäfte erfolgreich fortführen können.