Vom Erstkontakt bis zum erfolgreichen Abschluss Ihres Falls - eine Übersicht über Ablauf und Kosten
Kostenfreie Ersteinschätzung
In unserer kostenfreien Ersteinschätzung (10 min, telefonisch) hören wir uns Ihr Anliegen an
Wir teilen Ihnen die Chancen und Risiken im Allgemeinen mit
Wir teilen Ihnen mit, ob eine Übernahme des Mandats möglich ist
Anwaltliche Erstberatung
Wir vereinbaren gemeinsam einen Termin zur Rechtsberatung (kostenpflichtig, § 34 RVG)
Kostengünstig, bereits ab 79,- Euro
Sie erhalten eine ausführliche Rechtsberatung zu Ihrem Anliegen (digital oder vor Ort)
Sofern Sie uns Unterlagen übermitteln wollen, können wir diese im gegebenen Rahmen sichten
Die Chancen, Risiken und weitere Vorgehensweise werden erörtert
Wir besprechen gemeinsam, welches Kostenmodell für Sie am wirtschaftlichsten ist
Unsere Kostenmodelle im Überblick
Abrechnung nach dem Rechtsanwalts-vergütungsgesetz (RVG)
Die Abrechnung der anwaltlichen Kosten erfolgt nach dem Gegenstandswert und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Honorarvereinbarung / Festpreis
Abrechnung nach Aufwand oder Festpreis
Hierbei erfolgt die Abrechnung nach Stundenaufwand. Dies bietet sich bei besonders komplexen oder eilbedürftigen Angelegenheiten an.
Wir können Ihnen aufgrund unserer Erfahrung für bestimmte Mandate einen Festpreis anbieten.
Rechtsschutzversicherung
Sie zahlen nur eine vorher durch die Versicherung festgelegte Selbstbeteiligung
Sie sind rechtsschutzversichert? Dann rechnen wir direkt und unkompliziert mit Ihrer Versicherung ab. Sie zahlen lediglich einmalig eine geringe Selbstbeteiligung. Die Abrechnung erfolgt nach dem RVG.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Einholung einer Deckungszusage.
Tipp: Fragen Sie uns nach unseren attraktiven Ratenzahlungsoptionen.
Ablauf der Beauftragung
1
Schildern Sie uns Ihr Anliegen.
Gerne geben wir Ihnen eine kurze kostenfreie Ersteinschätzung.
2
Vereinbarung eines Beratungsgesprächs mit einem unserer Anwälte.
Wir besprechen mit Ihnen Ihre rechtlichen Optionen und die zu erwartenden Kosten einer Vertretung.
Nutzen Sie unsere flexibeln Beratungsmöglichkeiten.
3
Erteilung der anwaltlichen Vollmacht.
Die anwaltliche Vollmacht gibt uns die Legitimation als Ihr Repräsentant nach außen auftreten zu dürfen und Ihre Interessen zu vertreten.
4
Die Bearbeitung Ihres Falls beginnt. Sie werden über alle Neuigkeiten informiert.
Sie werden über alle Schritte informiert und können sich bei Rückfragen melden.